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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von logolini® präsente c/o Fickenschers Backhaus e.K., Luitpoldstraße 16, 95231 Münchberg,vertreten durch Herrn Helmut Fickenscher (nachfolgend / logolini® präsente) erfolgen Ausschließlich gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2 Andere Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam. Spätestens mit der Bestellung unserer Waren gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.3 Alle Waren und Dienstleistungen werden von logolini® präsente ausschließlich auftragsbezogen und individuell nach den Spezifikationen des Kunden gefertigt bzw. erbracht. Ein Widerrufsrecht für den Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen.
1.4 Unsere Artikel werden überwiegend handwerklich hergestellt; die Bedruckung erfolgt mit Lebensmittelfarben. Sie können deshalb in ihrer Art und Aussehen unterschiedlich sein. Geringfügige Abweichungenhinsichtlich der Bemaßung, des Gewichtes oder der Farben sind möglich und kein Grund für eine Beanstandung.
1.5 Die Lebensmittel werden nach den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Gesetzen und Verordnungen aus hier zugelassenen Rohstoffen hergestellt. Bei Bestellungen und Lieferungen in das Ausland ist der Besteller verpflichtet, die Konformität der Produkte mit den geltenden rechtlichen Auflagen des Ziellandes zu klären.
2. Vertragsschluss, Preise, Produktmuster, Urheberrechte 2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend; logolini® präsente hält sich jedoch 90 Tage an die im Angebot enthaltenen Preise, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt. Der im Angebot hergestellte Bezug zwischen Mengen und Preisen gilt nur bei gleichbleibenden Mengen als verbindlich; entsprechend sind die in der letztgültigen Fassung der Auftragsbestätigung angegebenen Preise maßgeblich.
2.2 Ein Auftrag gilt erst nach unserer Bestätigung als verbindlich; die Bestätigung kann schriftlich, telefonisch oder per eMail oder in sonstiger Weise erfolgen.
2.3 Alle in Verkaufsunterlagen gedruckter oder digitaler Form genannten Preise verstehen sich als Netto-Preise in Euro ab Werk zuzüglich der am Tage der Auslieferung geltenden Mehrwertsteuer entsprechend der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste für unsere Produkte. Logolini® präsente behält sich jedoch das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sollten Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vorliegen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise.
2.4 Alle Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten bei Anlieferung druckfähiger digitaler Motive durch den Kunden. Verpackungs- und Versandkosten werden je Auftrag ermittelt, in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Preise für Entwurfs- oder Gestaltungsleistungen sind vor Auftragsvergabe mit logolini® präsente zu vereinbaren und werden entsprechend in der Auftragsbestätigung ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
2.5 Bei Lieferungen ins Ausland anfallende Zölle, Steuern und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
2.6 Produktmuster können gegen Berechnung angefordert werden.
2.7 Urheberrecht und geistiges Eigentum an allen versandten Mustern sowie an den Druckdaten verbleiben bei logolini® präsente, auch wenn die Muster vom Kunden bezahlt wurden. Alle Urheber- und Nutzungsrechte von zu Präsentationszwecken eigens neu gestalteten Druckmotiven aus Wort-, Wort-Bildmarken, Slogans sowie die Neugestaltung solcher Motive aus Datenmaterial des Kunden verbleiben bei logolini® präsente bzw. dem mit der Erstellung beauftragten Dienstleister; eine Nutzung für ähnliche oder andere Zwecke ohne ausdrückliche Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers wird untersagt.
3. Lieferung
3.1 Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen unverbindlich. Als Liefertermin gilt das in der Auftragsbestätigung genannte Ab-Werk-Datum bzw. die entsprechende Kalenderwoche. Werden nachträglich Vertragsveränderungen vereinbart, ist es zwingend erforderlich, einen neuen Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren. Unsere Lieferbedingung ist stets "Ab Werk", wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde Wird vom Kunden selbst oder von logolini präsente im Auftrag des Kunden ein Unternehmen mit dem Warentransport beauftragt, kann die Einhaltung eines Ankunftsdatums der Lieferung nur dann garantiert werden, wenn die gewählte Versandart dies zulässt (Express-/day-definite-Sendungen per Paketdienst oder Spedition).
3.2 Bei Lieferverzug haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Die Schadenshaftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, maximal jedoch auf 10 % des Auftragswertes begrenzt.
3.3 Im Falle höherer Gewalt oder Störung bei der Beschaffung der Rohstoffe, bei Störung der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als auch der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt.
3.4 Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos zurücktreten, wenn sich die Erfüllung länger als 4 Wochen verzögert. Der Kunde kann Schadensersatz nur geltend machen, wenn mindestens grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu – höchstens jedoch 10 % des Kaufpreises. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.5 Abweichungen von Farbton bleiben vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt, sie sind als annähernd zu betrachten und keine garantierten Eigenschaften.
3.6 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Mengenabweichungen von +|- 10 % sind uns aus technischen Gründen vorbehalten und begründen kein Recht auf Nacherfüllung oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
3.7 Logolini® präsente kann nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, wenn der Käufer sich in Abnahmeverzug befindet.
4. Zahlung
4.1 Bei Erstbestellungen aus dem Inland erfolgt die Zahlung per Bankeinzug. Folgebestellungen können per Rechnungsstellung bezahlt werden. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle einer Zahlung per Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde.
4.2 Auslandsaufträge werden stets nur gegen bankbestätigte Akkreditive oder bei Vorauskasse durchgeführt.
4.3 Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiterer Ansprüche gemäß § 288 Abs. 3f. BGB n.F. bleibt uns vorbehalten. Ferner verpflichtet sich der im Verzug Befindliche, sämtliche Mahnspesen und alle mit der Einschaltung eines Inkassobüros verbundenen Kosten zu tragen.
4.4 Der Käufer ist zur Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltung auch bei Mängelrügen und Gegenansprüchen
nur berechtigt, wenn wir diesbezüglich ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben, oder wenn
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
5. Gefahrenübergang
5.1 Die Lieferung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers.
5.2 Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die
Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben
worden ist oder zwecks Versendung unser Lager
verlassen hat.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in
angemessenem Umfang zu überprüfen. Eine Mängelrüge
muss innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen der Ware
schriftlich bei uns eingegangen sein. Versteckte Mängel,
die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn die
Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware
das Lieferwerk verlassen hat, bei uns eintrifft. Werden
diese Fristen nicht eingehalten, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Die Ware ist bis zur Durchführung
der Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln.
Rücksendungen können nur mit unserem Einverständnis
erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind durch den
Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.
6.2 Die Waren des Verkäufers sind Lebensmittel mit
begrenzter Haltbarkeit. Es wird ausschließlich frische
Ware geliefert. Die von uns genannten Mindesthaltbarkeitsdaten
gelten nur bei sachgemäßer Lagerung. Ist der
bei den jeweiligen Waren angegebene Mindesthaltbarkeitstermin
überschritten, sollte der Kunde vom Verzehr
oder der Verteilung der Ware zum Verzehr durch Dritte
absehen; wird die Ware nach Ablauf der Haltbarkeit
dennoch verzehrt, kann logolini® präsente keine Haftung
übernehmen.
6.3 Weist die gelieferte Ware Mängel auf, die nicht unter
die in 6.5 genannten Abweichungen fallen, leistet Logolini
® präsente Nacherfüllung durch Nachlieferung einer
mangelfreien Sache; das Recht zur mehrfachen Nachlieferung
bleibt vorbehalten. Schlägt die zweifache Nachlieferung
fehl, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis angemessen mindern.
6.4 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens,
beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
1 Jahr ab Erhalt der Ware.
6.5 Bedingt durch die weitestgehend handwerkliche
Herstellung und die Bedruckung mit Lebensmittelfarben
sind geringfügige Abweichungen hinsichtlich der Bemassung,
des Gewichtes oder der Farben möglich. Insbesondere
weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass für
Abweichungen zwischen der Bildschirmdarstellung oder
Proof-Drucken auf Papier und dem Aufdruck auf Lebensmitteln
mit Lebensmittelfarben keine Gewähr
übernommen werden kann. Diese technisch bedingten
Farbabweichungen zwischen Original und Reproduktion
stellen keine Sachmängel dar und können nicht beanstandet
werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen
Andrucken auf Druckfreigabe-Produktmustern und dem
Auflagendruck in der Serienproduktion.
6.6 Logolini® präsente übernimmt keine Garantie für das
Nichtgefallen von individuell gestalteten Motiven sowie
für die Richtigkeit der Schreibweise von Wörtern und
Texten auf dem individuell gestalteten Motiv; mit der
Freigabe des Auftrages wird die gewünschte Gestaltung
durch den Kunden verbindlich bestätigt und der Auftrag
zur Ausführung der Produktion erteilt.
6.7 Wir gehen unwiderruflich davon aus, dass dem
Kunden die Zustimmung des jeweiligen Marken- bzw.
Lizenznehmers bei der Verwendung von Motiven in Bildoder
Textform jedweder Art vorliegt. Der Kunde haftet
allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in
jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck
an eigenen Entwürfen sowie an Originalen
und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer
Vereinbarung, unser Recht.
6.8 Eine Abbildung von Motiven in Katalogen bzw. auf
Produktmustern erfolgt nur beispielhaft und beinhaltet
keine Verletzung der Schutzrechte Dritter.
6.9 Soweit eine Haftung des Verkäufers durch Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder durch das Fehlen
ausdrücklich garantierter Eigenschaften in Frage kommt,
kann nur Geldersatz verlangt werden. Die Haftung ist auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ansprüche
auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige
mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen. Im
übrigen gelten bei Mängeln die gesetzlichen Regelungen.
6.10 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -
ausschlüsse gelten nicht für verschuldensunabhängige
Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen
eines Mangels. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung
gilt zudem nicht für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7. Eigentumsvorbehalt
Logolini® präsente behält sich bis zur Erfüllung aller
Forderungen gegen den Käufer das Eigentum an der
gelieferten Ware vor. Für den Fall der Weiterveräußerung
tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche
gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an logolini®
präsente ab.
8. Datenschutz
8.1 Gemäß § 33 BDSG weist logolini® präsente darauf
hin, dass für den Abschluss und die Durchführung von
Kaufverträgen personenbezogene Daten nur in dem
Umfang erhoben und in elektronischer Form gespeichert
werden, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, zu ändern
und durchzuführen.
8.2 Der Käufer ist berechtigt, jederzeit Auskunft über
Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und weitere
Empfänger der Daten zu verlangen. Des weiteren hat er
Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung
seiner Daten, wenn das zweckbezogene Vertragsverhältnis
abgeschlossen bzw. die Geschäftsbeziehung beendet ist.
9. Sonstiges
9.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen logolini® präsente und dem
Käufer gilt deutsches Recht; die Bestimmungen des UNKaufrechts
finden keine Anwendung, auch wenn aus dem
Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wurde.
9.2 Erfüllungsort ist Münchberg, Deutschland. Ist der
Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist
Hof/Saale, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand.
9.3 Logolini® präsente behält sich das Recht vor, diese
Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von
Gründen zu ändern. Für den Käufer ist die zum Zeitpunkt
der Annahme seines Auftrages geltende Fassung verbindlich.
9.4 Sollte eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen etwaiger sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
davon die Wirksamkeit aller weiteren Bestimmungen
nicht berührt.
10. Gültigkeit
Bei Neuerscheinung der Geschäfts- und Verkaufsunterlagen
verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. Druckfehler,
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Die Produkte im Katalog sind nicht orginalgetreu abgebildet und differieren in Größe, Form und Farbe zum Orginal.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Mit Erscheinen dieser Ausgabe verlieren alle bisherigen Verkaufsunterlagen ihre Gültigkeit